Allgemeine Geschäftsbedingungen Mandy Nedovic (nachfolgend: Mandy Nedovic)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen von Mandy Nedovic.
1.2 Es gelten für alle Aufträge ausschließlich die AGB von Mandy Nedovic. Die Geltung von AGB des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner grundsätzlich schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen keinen Widerspruch erhebt.
1.4 Soweit in diesen AGB auf Preisgruppen und Preislisten von Mandy Nedovic Bezug genommen wird, sind ebendiese Unterlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser AGB.
1.5 Die Abgabe von Angeboten, Annahme von Verträgen, Kündigungen, Änderungen von Verträgen, Terminzusagen sowie alle weiteren Erklärungen von Mandy Nedovic bedürfen der Schriftform, wobei Telefaxe sowie E-Mails zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser AGB ausreichen. Gem. § 305 b BGB sind Individualabsprachen wie einfache Informationen, Meldungen und Terminabsprachen von dieser Regelung ausgenommen und können auch per E-Mail erfolgen.
2. Vertragsschluss
2.1. Das verbindliche Angebot des Vertragspartners kann ausschliesslich durch schriftlichen Buchungsauftrag erfolgen. Ein Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Bestätigung dieses Buchungsauftrags seitens Mandy Nedovic zustande. Wird eine Leistung durch Mandy Nedovic erbracht, ohne dass dem Vertragspartner vorher eine schriftliche Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Leistung unter diesen Bedingungen zustande.
2.2 Enthält die Auftragsbestätigung von Mandy Nedovic Abweichungen vom Auftrag des Vertragspartners, so gelten die Abweichungen durch den Vertragspartner als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.
2.3 Sämtliche Angebote von Mandy Nedovic sind freibleibend und unverbindlich. Kalkulationsirrtümer und Eingabefehler sind vorbehalten. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Mandy Nedovic 30 Tage an die Preise eines Angebotes gebunden.
3. Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
3.1 Die einzelvertraglich vereinbarte Vergütung wird nach Abnahme der entsprechenden Leistungen durch den Vertragspartner und gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungslegung von Mandy Nedovic sofort zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner hat die Rechnung 10 Tage nach Zugang zu zahlen und gerät danach ohne weitere Mahnung mit der Zahlung in Verzug. Zahlungen werden, wenn eine andere Tilgungsbestimmung nicht angegeben wurde, nach §§ 366, 367 BGB verrechnet.
3.2 Mandy Nedovic hat das Recht, 75% der vereinbarten Vergütung nach Abschluss der Produktionsarbeiten in Rechnung zu stellen und 25% nach Endabnahme der Produktion durch den Vertragspartner.
3.3 Mandy Nedovic ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners die weitere Ausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen zurückstellen und für weitere Aufträge Vorauszahlung zu verlangen.
3.4 Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies im Auftrag verbindlich von allen betreffenden Parteien vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen Preisliste/Preisgruppe ergibt.
3.5 Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung von Mandy Nedovic bezeichnete Konto ohne Abzüge erfolgen. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto von Mandy Nedovic als erfolgt. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen (bspw. Auslandszahlungen, usw.) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten, Zusätzliche Leistungen
4.1 Der Umfang der von Mandy Nedovic herzustellenden Produktion/-en wird ausschließlich durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarungen bestimmt (z.B. in Auftrag, Konzepten und Produktionsbeschreibungen). Erfolgt keine vorherige Vereinbarung, setzt Mandy Nedovic den Umfang der Arbeiten unter Berücksichtigung der Mitteilungen und Wünsche des Auftraggebers nach billigendem Ermessen fest (§ 315 BGB). Die Erklärung des Umfangs erfolgt in diesem Fall formlos während der Produktionsarbeiten. Der Auftraggeber kann gegen gesonderte Vergütung die Mitteilung in Form eines schriftlichen Konzeptes fordern. Der Auftraggeber hat unverzüglich schriftlich zu widersprechen, falls er Einwände hat.
4.2 Bei Farben, Tönen, Bildgestaltungen und Bildfolgen ist deren Beurteilung subjektiv gegebenenfalls unterschiedlich. Infolgedessen ist Mandy Nedovic für die Ausgestaltung dieser Kriterien nach eigenem Ermessen selbst zuständig, falls vom Vertragspartner keine genau spezifizierten Anweisungen vorliegen.
4.3 Will der Vertragspartner den vertraglich bestimmten Umfang der von Mandy Nedovic zu erbringenden Leistungen nachträglich ändern, so muss er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Mandy Nedovic äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Mandy Nedovic dem Vertragspartner die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Der Vertragspartner hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen.
4.4 Werden fest gebuchte Termine vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist Mandy Nedovic berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu verlangen.
4.5 Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, sind entsprechende Preisanpassungen vorbehalten.
4.6 Werden vom Auftraggeber kurz bevor oder während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, so werden die Arbeiten nach den normal üblichen Sätzen von Mandy Nedovic berechnet.
4.7 Reisekosten und Spesen werden, soweit nicht explizit als Leistungsbestandteil aufgeführt, gesondert zu den derzeitig geltenden Sätzen von Mandy Nedovic lt. Anlage 1 abgerechnet.
5. Rechte Dritter, Verantwortlichkeit, Haftungsfreistellung
5.1 Für die geplante Nutzung ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) sind in den vereinbarten Vergütungen nicht enthalten und sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.
5.2 Im Verhältnis zu Mandy Nedovic trägt allein der Vertragspartner die presse-, wettbewerbs, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die in der Produktion verbreiteten Inhalte. Der Vertragspartner stellt Mandy Nedovic insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, auf erstes Anfordern frei und übernimmt gleichzeitig die Mandy Nedovic in diesem Zusammenhang tatsächlich angefallenen Kosten für die Rechtsverteidigung.
6. Nutzungsrechte, Rechteübertragung
6.1 Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei Mandy Nedovic. Weitere Rechtseinräumungen, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung mit Mandy Nedovic. Hierfür können angemessene Gebühren, die sich an den Produktionskosten namhafter Anbieter für deutschlandweit verbreitete Produktionen orientieren, verlangt werden.
6.2 Der Vertragspartner ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Mandy Nedovic berechtigt, die ihm übertragenen Rechte einzeln oder insgesamt auf Dritte zu übertragen bzw. zu veräußern und/oder durch Dritte ausüben zu lassen und solchen Dritten ebenfalls eine Weiterübertragung zu gestatten.
7. Abnahme
7.1 Dem Vertragspartner wird das Ergebnis der Produktion nach Abschluss der Produktionsarbeiten mit der Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung erfolgen, anderenfalls gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen. Zur Nachbesserung der beanstandeten Punkte ist Mandy Nedovic nur verpflichtet, soweit die Produktion von dem zuvor mit dem Vertragspartner abgesprochenen Konzept bzw. den vor Durchführung der entsprechenden Dreharbeiten schriftlich erklärten Vorgaben des Vertragspartners abweicht oder technisch (z.B. Bild- und Tonqualität) mangelhaft ist.
7.2 Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn Mandy Nedovic die Nachbersserung entgültig und ernsthaft verweigert oder 3 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine etwaige Reklamation selbst oder durch die Beauftragung Dritter beseitigen zu lassen.
8. Gewährleistung, Haftung und Verjährung
8.1 Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mandy Nedovic in Verzug, erfolgt die Übergabe der Produktion nach Mängelbeseitigung nur Zug um Zug gegen Zahlung der noch geschuldeten Beträge.
8.2 Die Ansprüche des Vertragspartners aus der Gewährleistung verjähren spätestens 6 Monate nach Abnahme.
8.3 Mandy Nedovic haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder nachweislichen Vorsatz entstanden sind, jedoch maximal in Höhe des Auftragswertes.
8.4 Bei Verlust oder Beschädigung von Mandy Nedovic übergebenen oder zur Verfügung gestellten Fremdmaterialien beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz der Wiederbeschaffungskosten.
8.5 Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten oder Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
8.6 Mandy Nedovic übernimmt keine Haftung für die bei ihr eingelagerten Materialien. Sollte das zur Bearbeitung übergebene Ausgangsmaterial des Auftraggebers durch Stromausfall, technische Schäden oder in sonstiger Weise beschädigt werden, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist Mandy Nedovic nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet.
Die Einlagerung der Materialien erfolgt über einen maximalen Zeitraum von 3 Monaten nach Beendigung eines Auftrages. Sollte der Auftraggeber die eingelagerten Materialien innerhalb dieses Zeitraumes nicht in schriftlicher Form zurückverlangen oder zur Vernichtung freigeben, werden diese von Mandy Nedovic vernichtet.
8.7 Sämtliche Ansprüche gegen Mandy Nedovic verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollte einer der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, diese rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, die von beiden Parteien bei Vertragsabschluss nicht erkannt wurde.
9.2 Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder dieser AGB.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, ist Bocholt. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.
(Stand 28.01.2015)
Anlage 1:
Spesen- und Reisekostenrichtlinien
Ergänzung zu AGB
4. Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten, Zusätzliche Leistungen
4.7. Reisekosten und Spesen werden, soweit nicht explizit als Leistungsbestandteil
aufgeführt, gesondert zu den derzeitig geltenden Sätzen lt. Anlage 1 abgerechnet.
km-Pauschale
Anfahrt innerhalb Deutschlands, mit dem PKW, per km 0.40 EUR
Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen
Es gelten je nach Dauer der Abwesenheit unterschiedliche Pauschbeträge für die Verpflegungsmehraufwendungen.
Als pauschaler (steuerfreier) Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen je Kalendertag werden anerkannt:
€ 24,-- bei einer mindestens 24-stündigen Abwesenheit vom Betrieb und von der Wohnung
€ 12,-- bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
Bei einer mehrtägigen Reise wird für den An- und Abreisetag jeweils eine Pauschale von 12 Euro angesetzt – unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abreise.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen von Mandy Nedovic.
1.2 Es gelten für alle Aufträge ausschließlich die AGB von Mandy Nedovic. Die Geltung von AGB des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner grundsätzlich schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen keinen Widerspruch erhebt.
1.4 Soweit in diesen AGB auf Preisgruppen und Preislisten von Mandy Nedovic Bezug genommen wird, sind ebendiese Unterlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser AGB.
1.5 Die Abgabe von Angeboten, Annahme von Verträgen, Kündigungen, Änderungen von Verträgen, Terminzusagen sowie alle weiteren Erklärungen von Mandy Nedovic bedürfen der Schriftform, wobei Telefaxe sowie E-Mails zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser AGB ausreichen. Gem. § 305 b BGB sind Individualabsprachen wie einfache Informationen, Meldungen und Terminabsprachen von dieser Regelung ausgenommen und können auch per E-Mail erfolgen.
2. Vertragsschluss
2.1. Das verbindliche Angebot des Vertragspartners kann ausschliesslich durch schriftlichen Buchungsauftrag erfolgen. Ein Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Bestätigung dieses Buchungsauftrags seitens Mandy Nedovic zustande. Wird eine Leistung durch Mandy Nedovic erbracht, ohne dass dem Vertragspartner vorher eine schriftliche Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Leistung unter diesen Bedingungen zustande.
2.2 Enthält die Auftragsbestätigung von Mandy Nedovic Abweichungen vom Auftrag des Vertragspartners, so gelten die Abweichungen durch den Vertragspartner als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.
2.3 Sämtliche Angebote von Mandy Nedovic sind freibleibend und unverbindlich. Kalkulationsirrtümer und Eingabefehler sind vorbehalten. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Mandy Nedovic 30 Tage an die Preise eines Angebotes gebunden.
3. Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
3.1 Die einzelvertraglich vereinbarte Vergütung wird nach Abnahme der entsprechenden Leistungen durch den Vertragspartner und gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungslegung von Mandy Nedovic sofort zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner hat die Rechnung 10 Tage nach Zugang zu zahlen und gerät danach ohne weitere Mahnung mit der Zahlung in Verzug. Zahlungen werden, wenn eine andere Tilgungsbestimmung nicht angegeben wurde, nach §§ 366, 367 BGB verrechnet.
3.2 Mandy Nedovic hat das Recht, 75% der vereinbarten Vergütung nach Abschluss der Produktionsarbeiten in Rechnung zu stellen und 25% nach Endabnahme der Produktion durch den Vertragspartner.
3.3 Mandy Nedovic ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners die weitere Ausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen zurückstellen und für weitere Aufträge Vorauszahlung zu verlangen.
3.4 Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies im Auftrag verbindlich von allen betreffenden Parteien vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen Preisliste/Preisgruppe ergibt.
3.5 Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung von Mandy Nedovic bezeichnete Konto ohne Abzüge erfolgen. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto von Mandy Nedovic als erfolgt. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen (bspw. Auslandszahlungen, usw.) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten, Zusätzliche Leistungen
4.1 Der Umfang der von Mandy Nedovic herzustellenden Produktion/-en wird ausschließlich durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarungen bestimmt (z.B. in Auftrag, Konzepten und Produktionsbeschreibungen). Erfolgt keine vorherige Vereinbarung, setzt Mandy Nedovic den Umfang der Arbeiten unter Berücksichtigung der Mitteilungen und Wünsche des Auftraggebers nach billigendem Ermessen fest (§ 315 BGB). Die Erklärung des Umfangs erfolgt in diesem Fall formlos während der Produktionsarbeiten. Der Auftraggeber kann gegen gesonderte Vergütung die Mitteilung in Form eines schriftlichen Konzeptes fordern. Der Auftraggeber hat unverzüglich schriftlich zu widersprechen, falls er Einwände hat.
4.2 Bei Farben, Tönen, Bildgestaltungen und Bildfolgen ist deren Beurteilung subjektiv gegebenenfalls unterschiedlich. Infolgedessen ist Mandy Nedovic für die Ausgestaltung dieser Kriterien nach eigenem Ermessen selbst zuständig, falls vom Vertragspartner keine genau spezifizierten Anweisungen vorliegen.
4.3 Will der Vertragspartner den vertraglich bestimmten Umfang der von Mandy Nedovic zu erbringenden Leistungen nachträglich ändern, so muss er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Mandy Nedovic äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Mandy Nedovic dem Vertragspartner die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Der Vertragspartner hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen.
4.4 Werden fest gebuchte Termine vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist Mandy Nedovic berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu verlangen.
4.5 Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, sind entsprechende Preisanpassungen vorbehalten.
4.6 Werden vom Auftraggeber kurz bevor oder während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, so werden die Arbeiten nach den normal üblichen Sätzen von Mandy Nedovic berechnet.
4.7 Reisekosten und Spesen werden, soweit nicht explizit als Leistungsbestandteil aufgeführt, gesondert zu den derzeitig geltenden Sätzen von Mandy Nedovic lt. Anlage 1 abgerechnet.
5. Rechte Dritter, Verantwortlichkeit, Haftungsfreistellung
5.1 Für die geplante Nutzung ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) sind in den vereinbarten Vergütungen nicht enthalten und sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.
5.2 Im Verhältnis zu Mandy Nedovic trägt allein der Vertragspartner die presse-, wettbewerbs, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die in der Produktion verbreiteten Inhalte. Der Vertragspartner stellt Mandy Nedovic insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, auf erstes Anfordern frei und übernimmt gleichzeitig die Mandy Nedovic in diesem Zusammenhang tatsächlich angefallenen Kosten für die Rechtsverteidigung.
6. Nutzungsrechte, Rechteübertragung
6.1 Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei Mandy Nedovic. Weitere Rechtseinräumungen, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung mit Mandy Nedovic. Hierfür können angemessene Gebühren, die sich an den Produktionskosten namhafter Anbieter für deutschlandweit verbreitete Produktionen orientieren, verlangt werden.
6.2 Der Vertragspartner ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Mandy Nedovic berechtigt, die ihm übertragenen Rechte einzeln oder insgesamt auf Dritte zu übertragen bzw. zu veräußern und/oder durch Dritte ausüben zu lassen und solchen Dritten ebenfalls eine Weiterübertragung zu gestatten.
7. Abnahme
7.1 Dem Vertragspartner wird das Ergebnis der Produktion nach Abschluss der Produktionsarbeiten mit der Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung erfolgen, anderenfalls gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen. Zur Nachbesserung der beanstandeten Punkte ist Mandy Nedovic nur verpflichtet, soweit die Produktion von dem zuvor mit dem Vertragspartner abgesprochenen Konzept bzw. den vor Durchführung der entsprechenden Dreharbeiten schriftlich erklärten Vorgaben des Vertragspartners abweicht oder technisch (z.B. Bild- und Tonqualität) mangelhaft ist.
7.2 Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn Mandy Nedovic die Nachbersserung entgültig und ernsthaft verweigert oder 3 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine etwaige Reklamation selbst oder durch die Beauftragung Dritter beseitigen zu lassen.
8. Gewährleistung, Haftung und Verjährung
8.1 Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mandy Nedovic in Verzug, erfolgt die Übergabe der Produktion nach Mängelbeseitigung nur Zug um Zug gegen Zahlung der noch geschuldeten Beträge.
8.2 Die Ansprüche des Vertragspartners aus der Gewährleistung verjähren spätestens 6 Monate nach Abnahme.
8.3 Mandy Nedovic haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder nachweislichen Vorsatz entstanden sind, jedoch maximal in Höhe des Auftragswertes.
8.4 Bei Verlust oder Beschädigung von Mandy Nedovic übergebenen oder zur Verfügung gestellten Fremdmaterialien beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz der Wiederbeschaffungskosten.
8.5 Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten oder Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
8.6 Mandy Nedovic übernimmt keine Haftung für die bei ihr eingelagerten Materialien. Sollte das zur Bearbeitung übergebene Ausgangsmaterial des Auftraggebers durch Stromausfall, technische Schäden oder in sonstiger Weise beschädigt werden, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist Mandy Nedovic nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet.
Die Einlagerung der Materialien erfolgt über einen maximalen Zeitraum von 3 Monaten nach Beendigung eines Auftrages. Sollte der Auftraggeber die eingelagerten Materialien innerhalb dieses Zeitraumes nicht in schriftlicher Form zurückverlangen oder zur Vernichtung freigeben, werden diese von Mandy Nedovic vernichtet.
8.7 Sämtliche Ansprüche gegen Mandy Nedovic verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollte einer der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, diese rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, die von beiden Parteien bei Vertragsabschluss nicht erkannt wurde.
9.2 Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder dieser AGB.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, ist Bocholt. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.
(Stand 28.01.2015)
Anlage 1:
Spesen- und Reisekostenrichtlinien
Ergänzung zu AGB
4. Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten, Zusätzliche Leistungen
4.7. Reisekosten und Spesen werden, soweit nicht explizit als Leistungsbestandteil
aufgeführt, gesondert zu den derzeitig geltenden Sätzen lt. Anlage 1 abgerechnet.
km-Pauschale
Anfahrt innerhalb Deutschlands, mit dem PKW, per km 0.40 EUR
Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen
Es gelten je nach Dauer der Abwesenheit unterschiedliche Pauschbeträge für die Verpflegungsmehraufwendungen.
Als pauschaler (steuerfreier) Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen je Kalendertag werden anerkannt:
€ 24,-- bei einer mindestens 24-stündigen Abwesenheit vom Betrieb und von der Wohnung
€ 12,-- bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
Bei einer mehrtägigen Reise wird für den An- und Abreisetag jeweils eine Pauschale von 12 Euro angesetzt – unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abreise.